“Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.” Nach dieser Maxime versucht der Freistaat Bayern offenbar, das Problem mit den freien DozentInnen an Musikhochschulen zu lösen – ohne dabei Verantwortung übernehmen zu müssen. Laut Süddeutscher Zeitung wurden die Lehrbeauftragten an bayerischen Musikhochschulen aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass ihre Aufträge nur nebenberuflich erfolgen.
“Hiermit erkläre ich, dass ich meinen Lebensunterhalt aus anderen Quellen als den Lehraufträgen an staatlichen bayerischen Hochschulen hinreichend bestreiten kann.”
Dies sollen Lehrbeauftragte in Bayern bestätigen. “Ein Fragebogen schürt neue Angst” SZ, 12.11.2018
Warum das? Weil dies eigentlich laut Gesetz bereits der Fall sein müsste. Lehrbeauftragte auf freiberuflicher Basis sollen die Lehre lediglich ergänzen und den Auftrag als Nebenverdienst nutzen. Das Deputat von Lehrbeauftragten ist deshalb auch auf die Hälfte des Regeldeputats gedeckelt.
Doch an vielen Musikhochschulen trifft dies in der Praxis gar nicht mehr zu. Lehrbeauftragte stemmen hier nach Auskunft der BKLM über die Hälfte des Unterrichts und es hat sich eine Gruppe Lehrkräfte gebildet, welche hauptberuflich von dieser Arbeit leben.
An den bayerischen Musikschulen wurde die Deckelung von 10 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) pro Einrichtung häufig überschritten. Als der Freistaat Bayern im Winter 2017 versuchte, diese Deckelung durchzusetzen, kam es zum Streik der Lehrbeauftragten. Die Reaktion des Freistaats fällt nun etwas anders aus als erwartet. Das Muster ist bekannt: Vater Staat spart, ausbaden müssen es die Lehrkräfte.
Links:
- Infos: Blog “Hochschulland”
- Kontakte: Lehrbeauftragten-Vertreter an den Musikhochschulen I Mittelbau-Initiativen an Unis