
© Morssal Aber
Aktualisiert:
Was bisher geschah:
Die Lehrbeauftragten der Universität Göttingen haben mit ihrer beeindruckenden Protest- und Unterschriftenaktion vor der Uni-Verwaltung im Mai 2017 für Aufsehen gesorgt.
Berichte: Göttinger Tageblatt, die Hessische Niedersächsische Allgemeine und das Stadtradio Göttingen.
Die Petition: “Verbesserung des Status der Lehrbeauftragten der Universität Göttingen jetzt sofort!”
Der aktuelle Stand der Dinge:
1. Kampf für angemessene Arbeitsbedingungen für Lehrbeauftragte:
2017 fanden drei Treffen mit der Uni-Präsidentin und ihrem Team statt. Beim letzten Treffen eröffnete uns die Präsidentin, dass unser Honorar pro geleistete Unterrichtsstunde von 27 auf 32 Euro erhöht wird, wobei weiterhin Klausurkorrekturen sowie Vor- und Nacharbeiten NICHT honoriert würden.
Das Präsidium etablierte dann eine “Richtlinien-AG”, in der die Arbeitsbedingungen der Lehrbeauftragten an der Uni Göttingen festgeschrieben werden sollten. Dazu wurde die Initiative eingeladen, mit einer Person an der AG teilzunehmen. Auch ein Vertreter des AStA wurde eingeladen. Nach einmaliger Teilnahme reagierte die Lehrauftragten-Initiative mit diesem Schreiben an das Präsidium:
Die Lehrbeauftragten der Universität bedanken sich, dass sie vom Präsidium angehört wurden. Sie lehnen zugleich die Entschlüsse über die zukünftige Höhe der Honorierung sowie die Festschreibung der rechtlosen Situation der Lehrbeauftragten in der zur Zeit entwickelten Rahmen-Richtlinie zur Erteilung und Qualitätssicherung von Lehraufträgen auf das Entschiedenste ab.
Wie dem Präsidium bekannt ist, profitiert die Universität von jeder Unterrichtseinheit, die sie an Lehrbeauftragte delegiert – ob sie dafür nun 27 Euro oder 32 Euro pro Unterrichtseinheit inklusive aller damit verbundenen Tätigkeiten zahlt – mit rund 100,00 Euro. Denn dieses Mehr an Entlohnung müsste die Universität im Arbeitgeberbrutto für eine angestellte Kraft mit vergleichbarer Tätigkeit für eine Unterrichtsstunde und alle damit verbundenen Leistungen zahlen.
Dem Präsidium ist weiterhin bekannt, dass Lehraufträge ohne arbeitgeberische Verantwortung und Verbindlichkeit gestaltet sind.
Die Lehrbeauftragten distanzieren sich nachdrücklich von der Festschreibung dieser Bedingungen in der Rahmen-Richtlinie. Sie sehen darin ebenso wie in der vorgeschlagenen Honorarhöhe die Missachtung ihrer für die Universität unentbehrlichen Arbeitsleistung.
Dies spiegelt sich auch in den dazu vorgebrachten Erklärungen seitens der Universität: Uns gegenüber wurde wiederholt erklärt, als selbstständige Lehrbeauftragte trügen wir ein “unternehmerisches Risiko” und erzeugten durch die Annahme unterbezahlter Lehraufträge ggf. ein “selbstverschuldetes Prekariat”.
Wir entgegnen:
Es sind die Entscheidungsträger/innen an der Universität, die durch ihre Vorgaben derartige prekäre Arbeitsverhältnisse überhaupt erst ermöglichen. Damit tragen sie prägend zu den in Lehrbetrieben vorherrschenden prekären Beschäftigungs-Verhältnissen bei, die nicht wenige Lehrende – insbesondere im Bereich der Sprachenlehre – mangels Alternativen zur Hinnahme zwingen. “In publica commoda”, der Leitspruch im Leitbild der Göttinger Universität, könnte hier nicht weniger zutreffend sein: commod sind diese Bedingungen ausschließlich für die Universität.
Die Verantwortlichen haben diese ihre Commodität in den vergangenen Jahrzehnten extensiv genutzt, um Lehr-Engpässe in der grundständigen Lehre und die Vielfalt des Lehrangebots für die Universität höchst flexibel, höchst unverbindlich, höchst kostenminimal und dabei “hervorragend” in der Qualität (vgl. Leitbild der Universität) zu gewährleisten. So werden beispielsweise an der ZESS 70% der Lehre regelmäßig durch Lehrbeauftragte gesichert. Und obwohl die Verantwortlichen beteuern, Lehraufträge dürften nur als zusätzliches Lehrangebot genutzt werden, wird anvisiert, diesen Umfang in Zukunft lediglich um 20% auf 50% des Lehrangebots zu reduzieren (vgl. Gleichstellungsplan 2017-2023, ZESS).
Wir können in all dem keinen Willen zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten an der Universität Göttingen erkennen. Wir sehen hier vielmehr eine Konsolidierung des unsozialen und vollkommen unterbezahlten Beschäftigungsverhältnisses “Lehrauftrag”.
Wir fordern die Verantwortlichen auf:
Achten und wertschätzen Sie endlich in angemessener Weise die Leistung, die durch Lehrbeauftragte zum Wohl und Nutzen der Universität erbracht wird und schaffen Sie Richtlinen und Honorare, die dieser Leistung entsprechen.
Dazu gehören:
– Angleichung der Honorare an das Arbeitgeberbrutto für festangestellte Lehrende
– Regelmäßige Erhöhung der Honorare entsprechend den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst
– Fahrtkostenerstattung für externe Lehrbeauftragte
– Anerkennung der Lehrbeauftragten als Beschäftigte der Universität:
– Vertretung in der Organisation
– Mitarbeiterpreise für die Mensa
– Zugangsrechte zum Universitäts-Internet
2. Streichung von Lehraufträgen und Schlüsselqualifikations-Angeboten zum Sommersemester 2018:
Mit Ende der Vorlesungszeit 2017/18 erfuhren die Lehrbeauftragten der ZESS (Zentrale Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen), dass zum Sommersemester 2018 die ZESS 40% ihrer Kurse streichen wird. Als Begründung wird ein unausgeglichener Haushalt der Einrichtung in den vergangenen Jahren genannt, weswegen ab sofort jedes Jahr 100.000 Euro eingespart werden müssten.
Von dieser Streichung sind die Lehrbeauftragten massiv betroffen, denn sie decken in der ZESS 70% der Lehre ab. Kurse, die mit den Lehrbeauftragten für das kommende Semester bereits vereinbart waren, werden nun gestrichen.
Für viele Lehrbeauftragte ist diese unvermittelte Streichung ihrer Lehraufträge ein schwer zu kompensierender finanzieller Schlag.
Die Art und Weise, wie hier über Lehrbeauftragte verfügt wird, zeigt einmal mehr die Geringschätzung ihrer Arbeitsleistung, die sie – häufig seit Jahren – zuverlässig erbracht haben: die Leitung der ZESS hielt es nicht einmal für nötig, die Lehrbeauftragten über diese Entwicklung zu informieren und überlässt den Vollzug, also die konkrete Abwicklung der Angebote, den Koordinator/inn/en der jeweiligen SQ-Bereiche.
Für die Student/inn/en aller Fakultäten, die Leistungen im Bereich der Schlüsselqualifikationen erbringen müssen, ergeben sich durch diese Reduzierung des ohnehin schon knappen SQ-Angebots an der ZESS eklatante Engpässe.
Wir halten all dieses für einen Skandal. Es kann und darf nicht sein, dass an der Universität Göttingen, die sich um Exzellenz bemüht, derart plan- und verantwortungslos mit Studierenden, Lehrenden und dem Studienangebot umgegangen wird.
Wir fordern die beteiligten Entscheider in diesem Konflikt auf, dieses Problem schnellstmöglich zu lösen, mindestens bis zum Semesterstart.
