“Für die VHS sind die Dozentinnen und Dozenten ihr Aushängeschild. Die Anerkennung dieser guten und wichtigen Arbeit beginnt mit einer gerechten Bezahlung, dazu gehört bezahlter Urlaub.”

Doro Moritz, Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 22.02.2019

Gibt es im Rahmen des 100jährigen VHS-Jubiläums auch für die DozentInnen etwas zu feiern? Bislang waren 11 Volkshochschulen bekannt, an denen freie DozentInnen Urlaubsentgelt beantragten und ausgezahlt erhielten (zur Liste). 2019 könnte diese Zahl weiter steigen:

Wer die Stuttgarter Lehrkräfte unterstützen möchte, erfährt hier wie.

Kreidefresser wünscht allen KollegInnen in Bremen und Stuttgart viel Erfolg!

„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.“

Bundesurlaubsgesetz §1 und §2
Der Zaubertrank heißt Gruppenarbeit.

Vor 56 Jahren, am 8. Januar 1963, wurde das Bundesurlaubsgesetz verkündet. Seit 56 Jahren könnten Freiberufler mit einem Haupt-Auftraggeber bezahlten Erholungsurlaub beantragen. Seit 56 Jahren stellen Freiberufler KEINE Anträge auf Erhohlungsurlaub, da sie keinen Kündigungsschutz genießen…

Keine Anträge…? Nicht ganz!

Immer wieder entstehen gallische Dörfer, die den einzigen Zaubertrank brauen, der hier weiterhilft: Gruppenarbeit. In einer Gruppe von mehreren DozentInnen wurde bereits an mehreren Volkshochschulen erfolgreich Urlaubsentgelt beantragt und ausgezahlt. Diese wichtige Grundzutat muss man dann meist noch mit diversen Gewürzen abschmecken, wie etwa Kontakte zu PolitikerInnen oder Medienaufmerksamkeit, Durchhaltevermögen und Solidarität, oder einfach eine Prise Glück. Die Berichte im Infoheft Urlaubsentgelt erzählen davon.

Wo wird bereits Urlaubsentgelt ausgezahlt?

VHS Augsburg
VHSen Berlin
VHS Bonn
VHS Düsseldorf
VHS Frankfurt / Main
VHS Hamburg
VHS Heidelberg
VHS Flensburg*
VHS Kiel
VHS Köln
VHS Osnabrück

“Infoheft Urlaubsentgelt”, Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte

* Die VHS Flensburg ist in der letzten Ausgabe des Infohefts noch nicht enthalten und wird in der nächsten Auflage gelistet.

Links:

Die meisten freien Lehrkräfte wissen noch immer nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsentgelt haben. Um dieses Wissen zu verbreiten, organisierte der Arbeitskreis Honorarkräfte der GEW Düsseldorf eine Veranstaltung zum Thema. Sie fand unter dem Titel „Urlaubsentgelt für Arbeitnehmerähnliche – ein Erfahrungsaustausch“ am 26.9.2018 im Gewerkschaftshaus in Düsseldorf statt. Es fand sich ein kleiner, aber sehr interessierter und engagierter Kreis von Kolleg*innen aus Düsseldorf und Umgebung ein. Hier ein Bericht von der Veranstaltung.

Einfach mal ausspannen. Ohne auf’s Konto zu schauen…
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