Es ist wieder so weit: Am Freitag, den 26.07.2019 begannen die Sommerferien in Baden-Württemberg – und damit die Arbeitslosigkeit von 9.000 Lehrerinnen und Lehrern der staatlichen Schulen. Der Skandal daran ist, dass sehr viele der Betroffenen im September zum neuen Schuljahr wieder eingestellt werden. Sie werden gebraucht – nur in den Sommerferien nicht.

Die Schulferien sind aber fest in die Arbeitszeit und in das Lehrergehalt einkalkuliert. Wer das ganze Jahr über gemäß der Arbeitszeiten unterrichtet, in die bereits unterrichtsfreie Zeiten eingerechnet sind, der muss diese unterrichtsfreie Zeit dann auch erhalten. Alles andere ist Diebstahl.

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Zwei Artikel der letzten Wochen beleuchten die befristeten Beschäftigungsverhältnisse an Universitäten. Sie lassen Betroffene zu Wort kommen und analysieren Hierarchien, Finanzierung sowie mögliche Lösungsansätze:

Im Artikel “Mit Anfang 40 werden viele Forscher nicht mehr gebraucht” (SZ, 23.06.2019) kommen mehrere Betroffene zu Wort, die die Auswirkungen von befristeter Beschäftigung beschreiben. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt eine befristete Beschäftigung von sechs Jahren vor der Promotion und sechs Jahren nach der Promotion. Danach gilt es, eine der knappen Professuren zu ergattern oder sich in den Konkurrenzkampf um Drittmittel zu werfen – ansonsten gibt es plötzlich keinen Platz mehr in der Hochschullandschaft. So steht der Mittelbau unter dem doppelten Druck von befristeten Stellen und unsicherer Zukunftsperspektive.

Als sie an die Akademie zurückkehrte, bekam sie statt der versprochenen Entfristung einen Dreimonatsvertrag präsentiert. “Ich dachte mir, wenn es so weitergeht, brauche ich einen guten Therapeuten”, sagt Marchionni. (…) “Ich weiß nicht, wie wir das nervlich durchgehalten haben.”

Im Artikel “Angst vor der akademischen Abbruchkante” (Tagesspiegel, 10.07.2019) wird deutlich, dass es neben der Frage der Finanzierung auch um Hierarchien geht. Ein großer, in Abhängigkeit gehaltener Mittelbau bilde auch einen “Hofstaat” für die Professor/innen. Der Artikel beleuchtet auch verschiedene Modelle und Forderungen, um prekäre Beschäftigung einzudämmen.

Tilman Reitz, Wissenssoziologe an der Universität Jena (…) fordert, das „ungehemmte Anwerben und Entsorgen wissenschaftlicher Nachwuchskräfte“ müsse aufhören. Derzeit lägen die Chancen von Promovierten, dauerhaft in der Wissenschaft zu bleiben, „nicht akzeptabel“ unter 30 Prozent.

Es ist entschieden: Die Chance auf eine Entfristungsoffensive an Deutschlands Hochschulen wurde vertan. In den neuen Wissenschaftspakten stehen dazu keine verbindlichen Vorgaben, obwohl die Mittel dazu mittlerweile da wären.

Das Bündnis “Frist ist Frust” und das “Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft” rufen nun dazu auf, den Kampf auf Länderebene fortzuführen:

Aufruf: Den Ländern einheizen!

Der „Hochschulpakt“ wird vom „Zukunftspakt Studium und Lehre stärken“ abgelöst und die Mittel werden verstetigt. Wie werden die Länder diese Mittel einsetzen? Werden sie die Chance nutzen, die verstetigten Mittel als Grundhaushalt aufzunehmen und davon entfristete Stellen mit vernünftigem Lehrdeputat zu schaffen?

Ihr seid gefragt!

  • Sprecht an Euren Hochschulen über die Vergabe der Personalmittel!
  • Macht Euch für konkrete und verbindliche  Entfristungsvereinbarungen in den Verträgen stark!
  • Dauerstellen sind jetzt möglich!

Aufruf des Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft

Länder bislang als Bremsklotz erlebt

Dass die Länder bislang eine zweifelhafte Rolle innehatten, beschreibt die Initiative “Frist ist Frust” in ihrer Erklärung “Erkenntnis ohne Konsequenzen” vom 05.06.2019.

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Für zu viele Beschäftigte an den Hochschulen tickt die Uhr. Demonstration für einen “Entfristungspakt” von ver.di, GEW und NGA-Wiss vor dem Ministerium für Bildung und Forschung, 02. Mai 2019, Berlin. © Kay Herschelmann

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) einigte sich am 03. Mai 2019 über drei Förderprogramme des Bundes. Diese versprechen mehr Geld für Hochschulen und Forschungsinstitute. Damit würde der Bund erstmals dauerhaft in die Finanzierung der Hochschulen einsteigen, anstatt nur befristet Zuschüsse zu bewilligen. Der Beschluss der GWK muss am 06. Juni 2019 von den Regierungschefs von Bund und Ländern bestätigt werden.

Doch die gute Nachricht hat einen Haken: Die Mittel aus den Wissenschaftspakten wären, wenn es nach der GWK geht, nicht an verbindliche Standards in den Arbeitsbedingungen geknüpft. Damit wird die zentrale Forderung des Bündnis “Frist ist Frust” ignoriert.

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„Gute Lehre gibt es nur durch finanzielle Kontinuität.“

Eva-Maria Stange (SPD), Wissenschaftsministerin Sachsen, fr vom 20.2.19

Eigentlich sollte der Hochschulpakt von 2007 eine einmalige Finanzspritze des Bundes an die Hochschulen bleiben, damit diese ihre Kapazitäten angesichts steigender Studierendenzahlen ausbauen. Nun soll die Förderung verstetigt werden – das ist Neuland und wirft die Frage auf: Mittel für was genau?

Für einen “Entfristungspakt”, fordert ein Kampagnenbündnis der GEW, ver.di und NGA-Wiss, und startet eine Online-Petition:

Petition zur Entfristungsoffensive: “Frist ist Frust”
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(Update)

Die guten Nachrichten aus Köln reißen nicht ab. Am 08.11.2018 konnte bereits ein großer Erfolg der Initiative “Forum für Honorarkräfte Rheinische Musikschule Köln” vermeldet werden: Damals fiel im Stadtrat der Beschluss, dass die Musikschule mit 12 festen Lehrstellen ausgestattet und die Honorare erhöht werden sollen. Nun folgt ein Update:

Stadtrat Köln beschließt sieben weitere Stellen für Rheinische Musikschule
In der Stadtratssitzung am Donnerstag, den 14.02.19, wurde eine deutliche Verbesserung des Personaletats der Rheinischen Musikschule Köln (RMS Köln) verabschiedet – ein wichtiger Schritt, in der Umsetzung des Haushaltsbeschlusses vom 08. November 2018 hin zu einer Erhöhung des Stellenwerts musikalischer Bildung in Köln.
Dabei fallen die Verbesserungen nun deutlich umfangreicher aus, als zuvor absehbar: Statt der im November angekündigten 12 neuen festen Stellen, erhöht sich der Personaletat der Rheinischen Musikschule um ein Stundenkontingent von 19 festen Stellen. Die Aufstockung um 7 weitere Stellen wird ermöglicht durch einen Sachmittel-Zuschuss von 500.000 Euro, die der Stadtrat im letzten Haushaltsbeschluss zusätzlich zu den 12 Stellen bewilligte. Die ebenfalls angekündigten Honorarverbesserungen für freie Mitarbeiter*innen, werden erst nach der Umsetzung des neuen Personalplans umgesetzt. Der Einzelunterricht soll hierbei statt bisher mit 25 Euro Bruttohonorar mit künftig 35 Euro pro Zeitstunde vergütet werden.
„Die nun angekündigten Verbesserungen bleiben zwar unter unseren Forderungen, jedoch weisen die Honorarerhöhungen und vor allem die Senkung des Anteils der von Honorardozent*innen gehaltenen Unterrichtsstunden auf unter 30% in die richtige Richtung: Musikschularbeit kann nur mit Festanstellungen sinnvoll betrieben werden“, meint Wolfgang Ruland, Honorarkraft an der RMS Köln und Mitglied des Sprecher-Teams des Forums für Honorarkräfte. Eva-Maria Zimmermann, ebenfalls Sprecherin für das Forum, sagt weiterhin: „Nach diesem ersten Erfolg wird ein nächster Schritt sein, das Thema des Stellenwerts musikalischer Bildung auch auf Landesebene weiter zu stärken. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden dürfen. Der ver.di Landesfachgruppenvorstand Musik NRW arbeitet deshalb derzeit an einem Vorschlag für ein Landesmusikschulgesetz.“

ver.di Fachgruppe Musik
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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen hat die Online-Petition “Für eine Entfristungsoffensive an hessischen Hochschulen” gestartet. Demnach grassieren an hessischen Hochschulen auch dann noch Befristungen, wenn die Beschäftigten Daueraufgaben wahrnehmen.

Die GEW Hessen nutzt nun die anstehenden Verhandlungen über einen neuen Hochschulpakt in Hessen 2019, um das Thema neu aufzurollen. Dabei setzt sie auf den gestiegenen Einfluss der GRÜNEN. Diese hatten sich in ihrem Wahlprogramm für Verbesserungen im Hochschulbereich ausgesprochen – nun müssen Taten folgen.

Schade: Die freien Lehrbeauftragten an Universitäten kommen im Text nicht vor. Sie üben ebenfalls häufig Daueraufgaben aus und hangeln sich dabei von Honorarvertrag zu Honorarvertrag.

Dennoch: Die Petition ist wichtig und richtig. Mehr unbefristete Stellen und ein genauer Blick auf die Arbeitsbedingungen im Hochschulbereich, das wäre gut für alle. In diesem Sinne: Spread the word!

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Der Großteil des Unterrichts an Musikschulen wird über Honorarlehrkräfte organisiert. Nur einzelne kommunale Musikschulen setzen auf Angestellte. Vermutlich aus diesem Grund fiel die Ergebnisliste zum Schlagwort “Musikschule” auf der Bewerbungsplattform indeed.com im September 2018 eher mager aus. Ausgewertet werden konnten sieben Stellenangebote, die meisten davon in Süddeutschland (Download der Ausschreibungen als PDF).

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Petition_RH-MusikschuleAn der Rheinischen Musikschule Köln (RMS) ist eine selbstbewusste Initiative von freien Musiklehrkräften entstanden. Im Interview Fortissimo: Schluss mit leisen Tönen! (DGB Köln-Bonn, 31.07.2018) schildern sie die Problematik an der Musikschule Köln und geben damit einen lebendigen Eindruck von den Problemen, mit denen viele freie Lehrkräfte konfrontiert sind:

Obwohl wir unsere Arbeit als Berufung leben und wir unseren Job lieben, muss man deutlich sagen, dass die Arbeit als Honorarkraft höchst unattraktiv ist. Dass wir überhaupt dabei bleiben, liegt wohl nur an der Liebe zu dieser Arbeit.”

“Wir empfanden uns als Dozent*innen zweiter Klasse, die keine Chance auf eine Festanstellung und ein gesichertes Einkommen haben.

“Die Stadt Köln muss endlich ihre finanzielle Verantwortung gegenüber der Rheinischen Musikschule wahrnehmen! Es kann nicht sein, dass seit 1994 der Etat nicht erhöht wurde, während sich die Schülerzahlen von 4.500 auf 9.000 verdoppelt haben!”

Bildung über prekäre Arbeitsverhältnisse der Dozent*innen zu finanzieren, ist moralisch wie bildungspolitisch ein Ding der Unmöglichkeit!”

Die Initiative fordert eine Begrenzung des Einsatzes von Honorarkräften auf 25% des Unterrichts, die Schaffung von mehr Festanstellungen und ein höheres Honorar. Dass dies möglich ist, zeigt die Musikschule in Bonn: Dort sind genau diese Forderungen bereits Realität. Auch die Stadt Münster beschloss jüngst, die Arbeitsbedingungen in der Musikschule zu verbessern. Wann folgt Köln den Beispielen?

Wer die Initiative unterstützen möchte, kann ihre Petition unterzeichnen.

pixabay.com

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Die Westfälischen Nachrichten sprechen von einer “deutlichen Kurskorrektur” bei der Musikschule in Münster: Das Unterrichtsangebot der Westfälischen Schule für Musik soll in Zukunft zu 80% von Festangestellten und nur noch zu 20% von freien Lehrkräften geleistet werden. Zudem soll das Honorar für freie Lehrkräfte von 25 auf 30 Euro erhöht werden.

Zu Recht trägt der einstimmig angenommene Antrag der SPD den Titel “Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster”. Ein Projekt, das sich bundesweit noch viele weitere Länder und Kommunen auf die Fahne schreiben müssten: Nach der Studie “Das Personal in der Weiterbildung” häufen sich prekäre Einkommensverhältnisse unter Weiterbildner*innen ausgerechnet im öffentlich geförderten Segment (vgl. Zusammenfassung auf wb-web.de). Das Beispiel Münster zeigt, dass es auch anders geht – wenn der politische Wille vorhanden ist.