Zwei Artikel der letzten Wochen beleuchten die befristeten Beschäftigungsverhältnisse an Universitäten. Sie lassen Betroffene zu Wort kommen und analysieren Hierarchien, Finanzierung sowie mögliche Lösungsansätze:

Im Artikel “Mit Anfang 40 werden viele Forscher nicht mehr gebraucht” (SZ, 23.06.2019) kommen mehrere Betroffene zu Wort, die die Auswirkungen von befristeter Beschäftigung beschreiben. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt eine befristete Beschäftigung von sechs Jahren vor der Promotion und sechs Jahren nach der Promotion. Danach gilt es, eine der knappen Professuren zu ergattern oder sich in den Konkurrenzkampf um Drittmittel zu werfen – ansonsten gibt es plötzlich keinen Platz mehr in der Hochschullandschaft. So steht der Mittelbau unter dem doppelten Druck von befristeten Stellen und unsicherer Zukunftsperspektive.

Als sie an die Akademie zurückkehrte, bekam sie statt der versprochenen Entfristung einen Dreimonatsvertrag präsentiert. “Ich dachte mir, wenn es so weitergeht, brauche ich einen guten Therapeuten”, sagt Marchionni. (…) “Ich weiß nicht, wie wir das nervlich durchgehalten haben.”

Im Artikel “Angst vor der akademischen Abbruchkante” (Tagesspiegel, 10.07.2019) wird deutlich, dass es neben der Frage der Finanzierung auch um Hierarchien geht. Ein großer, in Abhängigkeit gehaltener Mittelbau bilde auch einen “Hofstaat” für die Professor/innen. Der Artikel beleuchtet auch verschiedene Modelle und Forderungen, um prekäre Beschäftigung einzudämmen.

Tilman Reitz, Wissenssoziologe an der Universität Jena (…) fordert, das „ungehemmte Anwerben und Entsorgen wissenschaftlicher Nachwuchskräfte“ müsse aufhören. Derzeit lägen die Chancen von Promovierten, dauerhaft in der Wissenschaft zu bleiben, „nicht akzeptabel“ unter 30 Prozent.

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