6. Position der GEW: Das Templiner Manifest

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) veröffentlichte 2010 das Templiner Manifest. Darauf aufbauend sind seitdem sind weitere Kampagnen, Konferenzen und Publikationen entstanden.
Die zehn Forderungen des Templiner Manifests
“Gute Lehre und Forschung auf der einen Seite sowie gute Arbeitsbedingungen und berufliche Perspektiven auf der anderen sind zwei Seiten einer Medaille. Wir fordern daher Bund, Länder und Hochschulen zu einer Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung auf, die sich an den folgenden zehn Eckpunkten orientiert.
- Promotionsphase besser absichern und strukturieren
- Postdocs verlässliche Perspektiven geben
- Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen
- Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen
- Im Gleichgewicht lehren, forschen und leben
- Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen
- Gleichberechtigt mitbestimmen
- Mobilität fördern, nicht bestrafen
- Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen
- Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich aushandeln
Die Lehrbeauftragten im Templiner Manifest
Über die Lehrbeauftragten heißt es im Templiner Manifest:
“Viele Hochschulen lassen unter großem finanziellen Druck einen erheblichen Teil ihrer Pflichtlehre von Lehrbeauftragten erbringen. Mit der Ausbeutung von Dumping-Lehrkräften muss Schluss sein! Dort, wo Lehrbeauftragte dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen, müssen diese sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Soweit zur Ergänzung des Lehrangebots Lehraufträge sinnvoll sind, müssen Mindeststandards im Hinblick auf Bezahlung, Vertragsdauer und Verlängerungsoption gelten. (…)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen demokratisiert, die Selbstverwaltung muss gestärkt werden. (…) Wir fordern eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Personalvertretungsgesetze bzw. des Betriebsverfassungsrechts auf alle Beschäftigten sowie einen Ausbau der Rechte der von ihnen gewählten Personalvertretungen und Betriebsräte – auch als Konsequenz der größeren Autonomie der Einrichtungen in Wirtschafts- und Personalangelegenheiten.”