Hochschule

5. Organisierung der Lehrbeauftragten

Besonderheit bei Lehrbeauftragten: Begrenzung der Deputatstunden

Um das Risiko von Klagen auf ein Angestelltenverhältnis zu verringern, ist das Lehrdeputat der Lehrbeauftragten an jeder Hochschule bzw. in jedem Bundesland auf die Hälfte des Deputats der Festangestellten begrenzt. An Universitäten dürfen maximal 8 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche unterrichtet werden, an Fachhochschulen 12 Lehrveranstaltungsstunden. Das ist also so, als ob der Arbeitgeber ausschließlich 50%-Kräfte in Anspruch nimmt (und diese dann auch noch schlecht bezahlt). Um von ihrer Arbeit leben zu können, müssen Lehrbeauftragte daher an verschiedenen Einrichtungen unterrichten. (Quelle: Analyse zur Problematik der Sprachlehrbeauftragten, BKSL 2012)

An Bayerischen Musikhochschulen führte dies 2018 zum Eklat und Streik.

Verbündete für eine kleine Beschäftigtengruppe

Für Lehrbeauftragte erscheint die Vernetzung mit potenziellen Verbündeten besonders wichtig zu sein.
So arbeitet die BKLM systematisch mit verschiedenen größeren Organisationen und Gewerkschaften zusammen. Die BKSL hatte sich nach fünf Jahren Tätigkeit aufgelöst und bewusst empfohlen, sich mit anderen Gruppen zusammenzuschließen, anstatt eine eigene Struktur aufzubauen.
Potenzielle Netzwerkpartner für Lehrbeauftragte finden sich im Mittelbau, unter Studierendengruppen, unter andren Honorarlehrkräften oder Gewerkschaften.
vgl. Übersichtskarte des NGA-Wiss und Übersichtskarte von Kreidefresser

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