3. Freiberufliche Lehrbeauftragte: Musikhochschulen
Die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BSM) wurde 2011 gegründet. Es folgen Auszüge aus der “Frankfurter Resolution” (BKLM 2011) und aus den “Erläuterungen zu Umfrage unter Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen” (BKLM 2012).
Bedeutung freier Lehrbeauftragter an Musikhochschulen

Lehraufträge an deutschen Musikhochschulen sollten ursprünglich der Ergänzung des Lehrangebots dienen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Weit über die Hälfte des Unterrichts wird – bereits seit Jahren – von Lehrbeauftragten erteilt, so dass nur noch von einer Sicherstellung des Lehrangebots durch Lehraufträge gesprochen werden kann. Diese nebenamtlichen Hochschullehrer verdienen nur einen Bruchteil ihrer fest angestellten Kollegen und sind arbeitsrechtlich in keiner Weise abgesichert. Die Struktur der Lehraufträge gefährdet die Qualität und Kontinuität der Lehre an den Musikhochschulen und verschuldet den Rückzug hoch qualifizierter Musiker und Wissenschaftler aus der Lehre.
Lehrbeauftragte an Musikhochschulen
- leisten in der Regel die gleiche Arbeit wie fest angestellte Lehrende.
- tragen die gleiche Verantwortung für ihre Studierenden.
- stellen einen großen, oft entscheidenden Anteil des Unterrichtsangebots sicher (bis über 60% der Lehre).
- erhalten ca. ein Drittel des Stundensatzes ihrer fest angestellten Kollegen
- erhalten keine Tarifsteigerungen wie im öffentlichen Dienst üblich. Ihre Honorare liegen an den meisten Hochschulen auf dem Niveau der 70-er / 80-er Jahre.
Soziale Lage
Im Sommersemester 2012 führte die BKLM eine informelle Umfrage durch. Von den damals 4.827 Lehrbeauftragten an den 24 deutschen Musikhochschulen haben sich insgesamt 1.456 von 23 Musikhochschulen beteiligt. Die Ergebnisse:
- Fast 45% der Umfrageteilnehmenden unterrichten insgesamt länger als 10 Jahre, das heißt, ein großer Teil der Lehrbeauftragten sind Langzeit-Dozenten, die durch ihre langjährige Erfahrung für den Unterrichts- und Prüfungs-Betrieb der Hochschulen nahezu unverzichtbar sind.
- Fast 60 % geben an, dass der Lehrauftrag ein existentiell wichtiger Teil ihres Einkommens ist. Gleichzeitig geben über 60 % an, noch ein anderes vertragliches Arbeitsverhältnis zu haben. Dies stellt keineswegs einen Widerspruch dar; es ist vielmehr ein Hinweis auf die typischen beruflichen Patchwork-Existenzen, die aus mehreren Teilen bestehen. Keiner dieser Teile allein ist ausreichend zur Existenz-Sicherung, jeder dieser Teile ist unverzichtbar.
- Lediglich etwa 13,4 % sind durch eine hauptberufliche Tätigkeit im Bereich Orchester / Theater abgesichert. Dies ist besonders interessant, da oft das Argument genannt wird, dass Lehrbeauftragte in großer Anzahl in Orchestern, Chören, Theatern abgesichert seien, was offensichtlich so nicht stimmt.
- Ca. 79 % geben an, an einer festen Stelle (Teilzeit und/oder Vollzeit) interessiert zu sein.
- Etwa in Drittel wird zu administrativen Tätigkeiten herangezogen, die nur teilweise vergütet werden.
- Aus einzelnen handschriftlichen Ergänzungen wird zudem deutlich, dass zahlreiche Lehrbeauftragte die mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit beklagen.
Links
- Information: Blog “Hochschulland”
- Kontakt: Lehrbeauftragten-Vertreter an den Musikhochschulen