So stellt sich die Bundesregierung das Gehalt einer DaF-Lehrkraft vor.

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Grünen “Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen starten” geantwortet. Die Fragen wurden sehr kompetent gestellt worden und es lohnt sich, die Antworten zu lesen, auch wenn die Bundesregierung bei einigen interessanten Themen einfach schreibt, dass “[ihr] keine systematischen Angaben vorliegen”.

Leider konnte sich die Bundesregierung auch nicht dazu durchringen, anzuerkennen, dass auch DaF-Lehrkräfte krank werden oder Erholungsurlaub benötigen – deshalb liegt die Rechnung, was eine Lehrkraft verdient, gründlich daneben. Das ist eigentlich ein Skandal – und in diesem Sinne kann die Antwort der Bundesregierung genutzt werden, um das Thema weiter zu politisieren. Glücklicherweise haben sich die Grünen offenbar sehr genau mit dem Thema beschäftigt. So zeigt sich auch Filiz Polat, die integrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, ungehalten über die Antwort der Bundesregierung. Ihr Urteil: “Die prekäre Lage der Lehrkräfte wird heruntergespielt.”

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte des Dokuments zusammengefasst.

Vergleich mit den Erstorientierungskursen

Die ersten Fragen betreffen das BAMF-Projekt „Evaluation der Integrationskurse” (S. 4-10). Dabei betonen die Fragenstellenden, dass die Integrationskurse zu den am besten untersuchten Themen im Bereich des Innenministeriums gehören und vermuten, dass es nicht an Daten, sondern am Umsetzungswillen fehlt. Unter anderem werden die Kosten angeführt, die für vorige Untersuchungen und Evaluationen der Integrationskurse ausgegeben wurden. Die jetzt gestartete Evaluation soll erst 2022 abgeschlossen werden, ein Zwischenbericht ist vorgesehen.

Ausführliches Zahlenmaterial zu Teilnahmequoten…

Es folgt ein Abschnitt über die Entwicklung der Teilnahmequoten (S. 10-22), eine echte Fundgrube von Zahlen, geteilt nach Kursart, Bundesland, Herkunftsland, etc., die bei vielen Fragenstellungen wertvoll sein können.

…aber bei den Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte endet die Statistik

Interessanterweise wird auf die Frage, warum die Dozent*innen in den Erstorientierungskursen schlechter vergütet werden als in den anderen Integrationskursen, folgendermaßen geantwortet: “Wenn möglich, soll in den Erstorientierungskursen mit festangestellten Lehrkräften gearbeitet werden. Diese müssen nach TVöD bezahlt werden und erhalten ein E9-/E10-Gehalt.” (S.22) Dabei stellt sich als erste Frage, warum Anstellungen nur für diesen Kurstyp angesprochen werden. Und daraus ergibt sich die zweite Frage, warum qualifizierte Lehrkräfte mit der Gehaltsstufe E9 abgespeist werden sollten.

Wenn es um die Vergütung der Honorarlehrkräfte geht, zeigt die Bundesregierung eine bemerkenswerte Ignoranz der Realität ihrer Arbeitsbedingungen. Sie behauptet: “Bei einem Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) und 25 UE pro Woche ergeben sich monatliche Brutto-Einnahmen von rund 3 790 Euro (35 Euro x 25 UE x 13 Wochen pro Quartal/drei Monate im Quartal).” (S. 29) Dabei geht die Bundesregierung von der Annahme aus, dass eine Honorarlehrkraft 52 Wochen, also 260 Tage arbeitet ohne Feiertage, Urlaub oder Krankheitstage. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte berechnet, dass eine Honorarkraft in BAMF-Kursen in Vollzeit bestenfalls ca. 3000 € erhält, falls sie keine Pausen zwischen den Kursen hat und nicht zu lange krank ist. Netto bleiben also ca. 1500 € monatlich.

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