
Der Bundestag hat dem “Versichertenentlastungsgesetz” zugestimmt. Unter anderem werden damit die absurdesten Auswüchse der Mindestbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse zurückgedrängt.
Eigentlich beläuft sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige auf 14% des Gewinns (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), zzgl. Zusatzbeitrag und ggf. Krankengeldbeitrag.
Die gesetzlichen Krankenkassen verbreiten auf ihren Webseiten auch gerne, es handele sich um ein “solidarisches System”, in dem die Beiträge zur Krankenkasse nach dem Einkommen berechnet werden.
Das stimmt aber nicht.
Dieser angebliche Normalzustand trifft nur auf einen bestimmten Einkommenskorridor zu: Nach der bisherigen Regelung wurden nur diejenigen Selbstständigen proportional zu ihrem tatsächlichen Einkommen herangezogen, die zwischen 2.280 Euro und 4.425 Euro Gewinn machten. Die Zone der Solidarität war also äußerst eng gesteckt.
Mit dem Versichertenentlastungsgesetz soll die Zone der einkommensorientierten Beiträge wachsen, und zwar nach unten hin. Künftig würden dann Selbstständige mit Gewinn zwischen 1.015 Euro und 4.425 Euro proportional zum tatsächlichen Einkommen belastet.
Das ist eine gute Nachricht für alle Selbstständigen, die zwischen 1.000 und 2.000 Euro verdienten. Dazu gehören sicherlich auch viele Honorarlehrkräfte.
Das Konstrukt der willkürlich gesetzten Mindestgrenzen und Maximalgrenzen bleibt aber weiterhin erhalten. Weiterhin gilt deshalb:
- Wer weniger als 1.015 Euro verdient, muss proportional mehr (!) in die Krankenkasse abführen. 1.015 Euro ist die Mindestbemessungsgrenze. Aus ihr errechnet sich ein monatlicher Mindestbeitrag von ca. 150 Euro, der sich nicht weiter verringert. Wer also beispielsweise nur 800 Euro einnimmt, zahlt nicht mehr 14%, sondern knapp 19 %. Hinzu kommen Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Dabei darf sich diese/r Selbstständige noch glücklich schätzen. Nach der bisherigen Regelung ging bei einem Einkommen von 800 Euro gut die Hälfte allein für die Krankenversicherung drauf.
- Wer mehr als 4.425 Euro verdient, muss proportional weniger (!) in die Krankenkasse abführen. Denn über der Maximalbemessungsgrenze wird der Krankenkassenbeitrag einfach bei 730 Euro eingefroren. Bei 6.000 Euro Einkommen ergeben sich so 12% an Krankenkassenbeiträgen.
Und deshalb darf das hier in Sachen Krankenkasse nicht das Ende sein. Es muss der Anfang sein…
Quellen:
Aktuelle Beitragsberechnung auf krankenkassen.de, Abruf am 21.10.2018
Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte zur Neuregelung
Weiterführende Links:
ver.di: “Zwei-Klassen-System verhindert gerechte Lösungen”
Graphik:
“OpenClipart-Vectors“, pixabay.com