Die meisten freien Lehrkräfte wissen noch immer nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsentgelt haben. Um dieses Wissen zu verbreiten, organisierte der Arbeitskreis Honorarkräfte der GEW Düsseldorf eine Veranstaltung zum Thema. Sie fand unter dem Titel „Urlaubsentgelt für Arbeitnehmerähnliche – ein Erfahrungsaustausch“ am 26.9.2018 im Gewerkschaftshaus in Düsseldorf statt. Es fand sich ein kleiner, aber sehr interessierter und engagierter Kreis von Kolleg*innen aus Düsseldorf und Umgebung ein. Hier ein Bericht von der Veranstaltung.

Einfach mal ausspannen. Ohne auf’s Konto zu schauen…

Die meisten der Anwesenden arbeiten in DaF-Kursen bei privaten Trägern, wo es ausgesprochen schwierig ist, auf das Recht auf Urlaubsentgelt zu pochen, will man nicht riskieren, von der Kursvergabe ausgeschlossen zu werden. Zwei Kolleginnen aber wollen Urlaubsentgelt rückwirkend bei den Trägern beantragen, an denen sie nicht mehr tätig sind.

Es wurde aber auch von anderen Trägern berichtet, bei denen die Bezahlung des Urlaubsentgeldes inzwischen eine nicht mehr hinterfragte Selbstverständlichkeit ist. Allerdings waren dies in diesem Fall Träger in öffentlicher Hand.

Der Anspruch auf Urlaubsentgelt entsteht dann, wenn bei einer freien Lehrkraft den Status der “Arbeitnehmerähnlichkeit” festgestellt werden kann. Mit diesem Status gehen auch noch weitere Rechte einher:

  • Eine Kollegin interessierte sich für das mit dem Status der Arbeitnehmerähnlichkeit verbundenen Recht auf Mutterschutz. Niemand von uns wusste, ob es dabei schon Erfahrungen anderer gibt. Wir sind gespannt, was eine Rechtsberatung für sie ergeben wird.
  • Einige Kolleg*innen an Trägern in öffentlicher Hand berichteten von Versuchen, den Personalrat mit ins Boot zu holen. Denn in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz können Personalräte die Belange von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen mitvertreten (siehe “Richtig selbstständig”, Seite 47).

Insgesamt ergab sich der Eindruck, dass mit dem Einfordern des gesetzlichen Rechts auf Urlaubsentgelt für arbeitnehmerähnlich Tätige ein Prozess ins Rollen gekommen ist, der noch einige Chancen bietet, um in kleinen Schritten bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen.

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